Energie


Beiträge Förderprogramm Energie 2017

Per 1. Januar 2017 werden die Unterstützungsbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden und für die Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt: Das nationale Gebäudeprogramm wird in das kantonale Förderprogramm integriert.

Dokument Übersicht Beiträge


Energienachweis nach KEnV

Seit September 2016 ist die neue Kantonale Energieverordnung von Bern in Kraft.
Angepasst wurde das Berechnungsverfahren nach MuKEn 2014. Die Gewichtung der nationalen Energiekennzahl steht hier im Vordergrund.
Experte auf diesem Gebiet ist Herr Aeschlimann, welcher zu diesem Thema eine erfolgreiche Weiterbildung absolviert hat. Untenstehend finden Sie das Zertifikat.
Unsere Berechnungssoftware ist hier bereits auf dem neusten Stand.

Gerne rechnen wir Ihnen einen Energienachweis. Melden Sie sich noch heute!

Kursbestätigung


Wir bieten das Gesamtpaket an!

Bei uns finden Sie ein "Rundum-Energie-Gesamtpaket", bei dem Sie ganz bequem Ihre Leistungen herauspflücken können, oder sogar alles in Anspruch nehmen können:

- Erstellung eines Gebäudeausweises der Kantone für die Fördergelder-Beantragung
- Beratung in allen Energie-Fragen
- Fachwissen im Bereich der Energieerzeugung
- Coaching in der Auswahl des neuen Energiesystems
- Unterstützung in der Planung und Umsetzung
- Tipps für die Entsorgung

Wir sind gespannt auf Ihre Fragen und Anliegen!

Hauskauf - Energieberatung - Massnahmeumsetzung


Gerne stellen wir Ihnen zur Veranschaulichung unserer Kompetenzen von der Beratung beim Hauskauf bis und mit zur Energieberatung und der Massnahmenumsetzung untenstehend grob schematisch dar.


1. Teil - Sie haben ein Haus ins Auge gefasst, das Sie eventuell kaufen möchten.

Dazu benötigen Sie einen unabhängigen Berater, der den Zustand des Hauses und mögliche Sanierungen in Betracht zieht. Für diesen Schritt werden wir Ihnen ein baubiologisches Gutachten erstellen, das von der Bestandesaufnahme bis hin zu möglichen Massnahmen alles beinhaltet.

Haus kaufen? Ja / Nein

Sie können hier Ihre Beratung abschliessen, natürlich stehen wir Ihnen aber bei den weiteren Schritten ebenfalls zur Seite.


2. Teil - Sie müssen eine Sanierung/Teilsanierung des Hauses vornehmen.

Bei diesem Schritt geht es vor allem darum, dass wir Ihnen helfen Steuern einzusparen. Das heisst, z.B. Steueroptimierung, Fördergelder des Kantons einfordern. Bedenken Sie: Wir können Ihnen helfen, eine beträchtliche Summe bei der Sanierung einzusparen!

Angebot: Falls Sie schon ein baubiologisches Gutachten (siehe Teil 1) bei uns gemacht haben, gewähren wir Ihnen gerne auf den zweiten Teil dementsprechend einen Rabatt.


3. Teil - Sie möchten durch die Sanierung verschiedene Energiesparmassnahmen vornehmen.

Hier kommt nun der umfassendste Bereich unseres Services zum Zug - die Energieberatung.

Bei diesem Schritt werden wir für Sie herausfinden, wann sich Ihre Investitionen lohnen, anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese Berechnung beinhaltet von der Feuerung bis zur Gebäudehülle alles.

Angebot: Auch hier gewähren wir Ihnen einen Rabatt, wenn Sie unseren Service bei den Teilen 1 und 2 auch schon in Anspruch genommen haben.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf! (031 932 17 07)